Deutscher Medienpreis Depressionshilfe

Einreichungsstatuten

Preisstifter: Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention
Jury-Vorsitz: Harald Schmidt


Zielsetzung:

Depressionen gehören zu den häufigsten und hinsichtlich ihrer Schwere am meisten unterschätzten Krankheiten. Eine Mehrheit der Suizide bzw. Suizidversuche in Deutschland gehen auf nicht optimal behandelte Depressionserkrankungen zurück. Die Gründe reichen von diagnostischen Defiziten, fehlendem Wissen in der Bevölkerung bis zu Angst und Scham der Betroffenen aufgrund von Stigmatisierung. Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention hat es sich zur Aufgabe gemacht, Depressionen zu erforschen, Betroffenen zu helfen und Wissen weiter zu geben – und das einer möglichst großen Öffentlichkeit.

Auch wenn die medizinische und gesundheitspolitische Bedeutung depressiver Erkrankungen in den letzten Jahren mehr ins Bewusstsein gerückt ist, bleibt in punkto sachlicher Aufklärung noch viel zu tun. Den Medien kommt bei der Wissensvermittlung und Aufklärung eine zentrale Bedeutung zu. Der Deutsche Medienpreis Depressionshilfe unter der Schirmherrschaft von Harald Schmidt zeichnet daher herausragende Medienbeiträge aus, die einem breiten Publikum anschaulich und medizinisch-kompetent von Depressionserkrankungen und deren Behandlungsverfahren berichten. Dabei wird besonders viel Wert auf eine sachgerechte Form der Darstellung speziell zu Suiziden in den Medien gelegt, da wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass Nachahmungssuizide möglich sind („Werther-Effekt“- s. auch www.deutsche-depressionshilfe.de/presse-und-pr/berichterstattung-suizide).

Mit dem Medienpreis will die Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention zur medialen Auseinandersetzung anregen und jene Journalistinnen und Journalisten würdigen, die dieses gesellschaftlich wichtige Thema einer breiten Öffentlichkeit in besonderer Weise nahebringen.


Jury:

Zusammensetzung:

  • Harald Schmidt, Stiftungs-Schirmherr & Moderator/Entertainer (Jury-Vorsitz)

Weitere Juroren und Jurorinnen, u.a.:

  • Prof. Dr. Ulrich Hegerl, Psychiater und Vorstandsvorsitzender Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention
  • Uwe Kammann, Publizist/Medienberater, bis 2014 Geschäftsführer des Grimme-Instituts
  • Christine Reuter, Peer-Beraterin und Betroffene
  • Annett Schlesier, Leiterin des Kompetenzcenters Gesundheit bei der Berliner Stadtreinigung
  • Thomas Voigt, Direktor Wirtschaftspolitik & Kommunikation Otto Group
  • Rüdiger Ditz, Chefredakteur (kommissarisch) Lübecker Nachrichten GmbH

Juryarbeit:

Preisgelder:

Der Deutsche Medienpreis Depressionshilfe ist mit 5.000 Euro dotiert. Es ist der Jury vorbehalten, den Preis auf mehr als eine Preisträgerin oder einen Preisträger aufzuteilen. Es erfolgt keine Unterkategorisierung pro Mediengattung, die Jury entscheidet flexibel über alle Gattungen hinweg.

Die TOP10-Nominierten werden veröffentlicht.

Auswahl:

Die Auswahl erfolgt innerhalb der Juryrunde und ist nicht öffentlich. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, der Rechtsweg gegen alle Entscheidungen ausgeschlossen.


Einreichungsmodalitäten/Teilnahmebedingungen:

Wer kann einreichen?

  • Redakteurinnen/Redakteure und (freie) Autorinnen/Autoren, deren eingereichter Beitrag in deutschsprachigen Print- oder Elektronikmedien der Publikumspresse erschienen ist. Beiträge aus medizinischen Fachmedien (mit der Zielgruppe: Medizinisches Fachpersonal) sind nicht Bestandteil des Wettbewerbs. Auch Redaktionen oder Produktionsteams können Beiträge vorschlagen. Es sind Einzel- und Teamleistungen zugelassen (dann bitte alle Namen, ggf. Aufgabenverteilung benennen).
  • Besonders junge Autorinnen/Autoren, Journalistinnen/Journalisten sind ausdrücklich eingeladen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
  • Die Anzahl der Einreichungen ist auf fünf pro Autorin/Autor beschränkt. Pro Redaktion ist keine Höchstgrenze festgesetzt. Für jeden Beitrag muss jeweils online auch ein Einreichungsformular ausgefüllt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach erfolgreichem Hochladen eine E-Mail-Bestätigung.
  • Gebühren entstehen den Bewerberinnen und Bewerbern bei der Einreichung nicht.
  • Die Beiträge müssen in der Zeitspanne vom 01.03.2022 bis 31.12.2023 in der Publikumspresse veröffentlicht worden sein.

Was ist einreichungsfähig?

  • Der inhaltliche Fokus des Beitrags ist die Erkrankung Depression. Beiträge, die sich in der Hauptsache mit anderen psychischen Erkrankungen befassen oder Depression nur am Rande thematisieren, sind nicht einreichungsfähig. Wir achten dabei besonders auf den korrekten medialen Umgang mit dem Thema Suizid.
  • Journalistische Beiträge der Publikumspresse: Print, Internet sowie elektronische Medien (TV/Video, Audio (Radio/Podcast)).
  • Beiträge, die ausschließlich auf privaten Internetseiten oder Online-Seiten mit ausschließlich/überwiegend werblichen Zwecken oder der reinen Selbstdarstellung eingestellt wurden, können nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise private Blogs oder Podcasts, deren Absender nicht der Publikumspresse zugehören.
  • Alle journalistischen Genres der Publikumsmedien sind einreichungsfähig – von Magazin-/Newsbeiträgen, Reportagen, Dokumentationen bis zu Interviews/Moderationsleistungen, Talks etc.
  • Es existieren keine Längenvorgaben (Beiträge bitte im Original einreichen, nicht geschnitten oder gekürzt). Für Audio/Videobeiträge gilt: Best-of-Zusammenschnitte mehrerer Beiträge oder auch aus einem Beitrag sind nicht Grundlage der Bewertung, können jedoch gerne zusätzlich beigefügt werden.

Einreichungsfrist:

Die Einreichungsplattform ist bis zum 01. März 2024 geöffnet. Es gilt das Einreichungsdatum des Onlineformulars. Auch per Downloadlink eingereichte Beiträge mit mehr als 50 MB-Datenvolumen müssen bis dato vorliegen. Ansonsten kann keine Berücksichtigungs-Garantie übernommen werden.

Einreichungsprozedere:

  • Pro eingereichtem Beitrag bitte jeweils ein vollständig ausgefülltes Online-Einreichungsformular (inkl. Veröffentlichungstermin, Quelle, kurze Auswahl-Begründung und Kurzbiografie des Autors/der Autorin) ausfüllen.
  • Medienbeiträge, die bis mind. 1. Juni 2024 online ohne Bezahlschranke verfügbar sein werden, müssen nicht als Datei hochgeladen werden. Es genügt das Einfügen des Links zum Beitrag (z.B. in der Mediathek) im Einreichungsformular.
Falls es keinen öffentlich zugänglichen Link zum Beitrag gibt:
  • Wettbewerbsbeiträge aus dem Bereich Print bitte digitalisiert als PDF hochladen. Für einen authentischen Gesamteindruck des Original-Beitrags gern inkl. Bildmaterial, insofern die entsprechenden Rechte vorliegen.
  • Aus dem Bereich Online/Text, den entsprechenden Beitrag bitte als Screen-Shot (bitte DIN A4, als PDF) hochladen. Für einen authentischen Gesamteindruck des Original-Beitrags gern inkl. Bildmaterial, insofern die entsprechenden Rechte vorliegen.
  • Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bereich Audio (Radio/Podcast) laden ihre Audiodateien bitte im MP3-Format hoch. Auch ein WAV-Format ist möglich, insofern die Datei unter die Einreichungs-Höchstgrenze fällt. Musikstücke in Beiträgen können gekürzt werden, ansonsten bitte eine ungekürzte Sendungsversion einreichen. Bei Podcasts ist eine Folge für die Einreichung auszuwählen. Die Jury kann keine vollständigen Staffeln mit mehreren Episoden berücksichtigen. Best-of-Zusammenschnitte mehrerer Episoden sind nicht Grundlage der Bewertung, können jedoch gerne zusätzlich beigefügt werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bereich TV/Video können kleinere Dateien ebenfalls direkt im Einreichungsformular hochladen. Bitte liefern Sie uns Ihren Beitrag als komprimiertes Datenformat (am besten abgespeichert als *mp4).
  • Die Datenmenge des hochgeladenen Beitrags darf 50 MB nicht überschreiten. Bitte nutzen Sie ansonsten die Möglichkeit eines Downloadlinks (kontakt@deutscher-medienpreis-depressionshilfe.de) unter Nennung Ihres Namens und am besten der Einreichungsnummer aus der Bestätigungs-E-Mail Ihrer Einreichung.
  • Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention erstattet keine Kosten für die Einreichung.

Einreichungsadresse:

Einreichungen sind allein online möglich über: https://www.deutscher-medienpreis-depressionshilfe.de/

Bei Einreichungen von Dateien über 50 MB fügen Sie einen Link (z.B. in die Mediathek) im Einreichungsformular ein. Bei nicht dauerhaft ohne Bezahlschranke zugänglichen Beiträgen versenden Sie die Datei bitte nach Ausfüllen des Online-Formulars und erhaltener Bestätigungs-E-Mail per Download-Link an: kontakt@deutscher-medienpreis-depressionshilfe.de

E-Mail-Kontakt für Rückfragen zu den Einreichungen: kontakt@deutscher-medienpreis-depressionshilfe.de

Rechtliches:

  1. Mit der Anmeldung zum Preis werden alle Teilnahmebedingungen anerkannt. Bei unzureichender Dokumentation behält sich der Preisstifter vor, den Beitrag vom Wettbewerb auszuschließen.
  2. Mit der Einreichung liegen der Stiftung zudem automatisch das Recht und die Einverständniserklärung vor, dass der Beitrag zu nicht kommerziellen Zwecken mit Bezug auf Wettbewerb und Preisverleihung öffentlich zugänglich gemacht werden darf (u.a. Jury, Preisverleihung). Das beinhaltet auch das Einstellen auf der Website und ggf. den Social Media Kanälen der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention (zeitlich/räumlich unbegrenzt). Es entstehen der Stiftung dadurch weder Kosten noch Verpflichtungen.
  3. Einreichende versichern mit ihrer Teilnahme, dass sie alleinige Urheber/-innen der zum Award eingereichten Arbeit sind und daher über die Arbeit und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen dürfen. Eventuelle Rechte Dritter müssen vom Bewerber/der Bewerberin im Vorfeld abgeklärt worden sein. Das Einverständnis aller Koproduzenten/-innen zur Teilnahme wird vorausgesetzt (Klärung obliegt den Einreichenden). So müssen z.B. im Film abgebildete Personen oder die Rechte-Inhaber/-innen der abgebildeten Werke der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung des Bildes – einschließlich der publizistischen Auswertung im Rahmen dieses Wettbewerbs – in nachweisbarer Form erteilt haben.
  4. Im Falle der Nominierung/Auszeichnung werden der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention hierfür die Ausschnitts- und Klammerteilrechte an der Produktion der Beiträge übertragen (um bspw. Ausschnitte bei der Preisverleihung zeigen zu können). Die Patent-/Urheberrechte bleiben selbstverständlich bei den Wettbewerbsteilnehmenden.
  5. Alle Einreichungen müssen den (presse-)rechtlichen Bestimmungen genügen und dürfen nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen sein. Dies zu überwachen ist Aufgabe des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Verleihung:

  1. Die Preisvergabe soll im Rahmen des Deutschen Patientenkongresses Depression erfolgen. Geplant für den 1. Juni 2024 in der Alten Oper Frankfurt a.M.
  2. Moderiert wird die Preisvergabe von Moderator und Entertainer Harald Schmidt, Schirmherr der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention sowie Jury-Vorsitzender des Deutschen Medienpreises Depressionshilfe – unter der Teilnahme weiterer Jurymitglieder.
  3. Das Einverständnis für eine Presseveröffentlichung der Preisträger/-innen inkl. Foto von der Preisverleihung mit Namensnennung erfolgt mit Einreichung.
  4. Die Finalisten/-innen sind zur kompletten Kongress-Veranstaltung herzlich eingeladen. Selbstverständlich kann hierüber bei Interesse auch eine Berichterstattung erfolgen.

Kontakt

Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention
Heike Friedewald /Lisa Bäuerle
Goerdelerring 9
04109 Leipzig
Tel: 0341/22 38 74 12
medienpreis@deutsche-depressionshilfe.de